Bau einer Moschee in Ditzingen

Die türkische-islamische Gemeinde Ditzingen (DITIB-Moschee) möchte an der Schuckertstr. in Ditzingen eine Moschee mit einem Minarett bauen und hierfür ein der Stadt gehörendes Grundstück  kaufen. Die FW-Fraktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:

  • In Ditzingen gibt es wie in vielen deutschen Gemeinden schon lange 2 islamische Glaubensgemeinschaften. Diese Glaubensgemeinschaften sind bisher „unauffällig“ und arbeiten konstruktiv mit christlichen Glaubensgemeinschaften sowie der Stadt zusammen.
  • Die bis heute von der DITIB-Moschee genutzten Räume gehören dem Kulturverein DITIB und sind in einem Gebäude, das abgerissen werden soll, damit die Straßenführung und hierdurch der Verkehrsfluss optimiert werden kann. Schon seit vielen Jahren sucht der DITIB-Verein nach Ersatzräumen – im Interesse und auch mit Unterstützung der Stadt.Dass ein besser geeigneteres Grundstück hierfür in Ditzingen gefunden werden könnte, ist u.E. realitätsfremd oder Wunschdenken.
  • Die vorgestellten Pläne erfüllen lt. Verwaltung voraussichtlich die baurechtlichen Forderungen, die für vergleichbare Vorhaben gelten – auch für solche von christlichen Glaubensgemeinschaften. Das einzureichende Baugesuch muss vor einer Genehmigung die Einhaltung aller Forderungen detailliert nachweisen. Auch bzgl. Bauabwicklung müssen die beim Verkauf von städt. Grundstücken üblichen Forderungen erfüllt werden.
  • Die mit der Bezeichnung Großmoschee von Kritikern der Planung implizierte Überdimensionierung des Neubaus sehen wir nicht. Die Pläne weisen eine Größe ähnlich der Moschee in Hemmingen aus, wobei Hemmingen nur rund ein Drittel der Bewohner Ditzingens hat. Es ist nachvollziehbar, dass neue Räumlichkeiten Reservekapazitäten aufweisen. Allerdings spricht sich die FW-Fraktion dafür aus, mit der Bebauung entlang des westlichen Astes der Schuckertstraße etwas von der Grundstücksgrenze abzurücken.
  • Das Bauvorhaben sollte nicht vermischt werden mit einer generellen Diskussion über den Islam in Deutschland bzw. Ditzingen.
    In Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Die Ausübung der Religion und der Bau von sakralen Gebäuden der Glaubensgemeinschaften sind erlaubt. Dass z.T. Länder, in denen die Islam-Religion dominiert, dieses Recht christlichen Glaubensgemeinschaften nicht in gleichem Maß zugestehen, ist bedauerlich, aber für die FW-Fraktion kein Grund, gegen den Willen des Grundgesetzes zu handeln.
    Für eine Einschränkung der Religionsfreiheit und um die unterstellte Einflussnahme des türkischen Staates über den DITIB-Dachverband auf die islamischen Gemeindemitglieder auszuschließen, müssten Gesetze ggf. geändert und konsequent durchgesetzt werden. Die Kommunalpolitik ist dafür nicht zuständig, kann dies somit nicht bewirken. Allerdings könnten dies die Parteien im Bundestag; auch die, deren Vertreter im Gemeinderat gegen die aktuelle Planung des Moscheevereins auf diesem Grundstück sind. Bundestag und -regierung hätten schon seit langem entsprechenden Vorwürfen nachgehen und ggf. entgegenwirken können bzw. müssen.
  • Die islamische Glaubensgemeinde plant ein Minarett, das die anderen Bauten des Vorhabens deutlich überragt. Die FW-Fraktion lehnt ein so hohes und dominantes Minarett mehrheitlich ab, da ein solches auf Vorbehalte bei großen Teilen der Ditzinger stößt und damit kontraproduktiv wäre für die Akzeptanz der Moschee.
  • Die FW-Fraktion lehnt zudem jegliche Gebetsrufe oder Verkündungen von der Moschee aus ab. Dies machte der Vorsitzende der FW-Fraktion bereits bei der ersten Beratung über die Pläne im Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss deutlich und initiierte eine entsprechende Ausschlussklausel im Kaufvertrag.
  • Bereits heute gibt es in den vorhandenen Räumlichkeiten der DITIB-Moschee Gottesdienste mit über 200 Besuchern, ohne dass größere Verkehrsprobleme bekannt wurden. Um präventiv die Parkplatzsituation in diesem Gebiet zu verbessern, unterstützt die FW-Fraktion die Bereitstellung zusätzlicher Parkplätze, die von den Gottesdienstbesuchern mit genutzt werden können.