Maulkorb für die Kommunalpolitik

Maulkorb für die Kommunalpolitik

Ab 20. Januar sind keine Veröffentlichungen im Ditzinger Anzeiger mehr möglich

Am 23. April 2023 findet die Oberbürgermeisterwahl in Ditzingen statt. Sollte ein zweiter Wahlgang erforderlich werden, ist dafür der 14. Mai 2023 vorgesehen.

 

Interessenten für das Amt können sich von 11. Februar bis 27. März 2023 bewerben.

 

Auf Grund landespolitischer Vorgaben dürfen sich, wegen der Wahl, Parteien und Wählervereinigungen im redaktionellen Teil desDitzinger Anzeiger“, unter den RubrikenAus dem Gemeinderat“, „Parteien und Wählervereinigungen“ und „Aus dem Kreistag“ zum letzten Mal in der Ausgabe Nr. 2 vom 19. Januar 2023 äußern.

 

Das bedeutet, dass sich Parteien und Wählervereinigungen zur Oberbürgermeisterwahl und den möglichen Kandidaten überhaupt nicht äußern können, da diese am 19. Januar 2023 in ihrer Gesamtzahl überhaupt noch nicht bekannt sein können. Damit wird dem Gemeinderat als „Hauptorgan der Gemeinde“ (§ 24 Abs. 1 GemO) ein Maulkorb angelegt!

 

Doch nicht genug damit, dass zur Oberbürgermeisterwahl ab 20. Januar 2023 weder von den Fraktionen noch von einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates schriftliche Äußerungen im redaktionellen Teil des „Ditzinger Anzeiger“ abgegeben werden dürfen, erstreckt sich diese sogenannte „Karenzzeit“ auf das gesamte kommunalpolitische Geschehen in Ditzingen, auch wenn dieses mit der Oberbürgermeisterwahl überhaupt nichts zu tun hat.

 

Dabei herrscht zwischen dem 20. Januar 2023 und dem 23. April 2023 bzw. dem 14. Mai 2023 gewiss kein Stillstand in der Kommunalpolitik der Großen Kreisstadt Ditzingen. In diesem Zeitraum wird jedoch der Gemeinderat als „Vertreter der Bürger“ (§ 24 Abs. 1 GemO) daran gehindert, seinen gesetzlichen Pflichten durch Veröffentlichungen im redaktionellen Teil des „Ditzinger Anzeiger“ nachzukommen. Denn in § 24 Abs. 1 GemO ist festgelegt, dass der Gemeinderat „über alle Angelegenheiten der Gemeinde entscheidet, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt“. Dazu gehört aber auch, dass der Gemeinderat der Meinungen seine Meinung kundtun kann und diese im redaktionellen Teil des „Ditzinger Anzeiger“ abgedruckt werden muss.

 

Aus den dargelegten Gründen ergibt sich, dass die „Karenzzeit“ und die Sperrfrist auf Unverständnis beim gesamten Gemeinderat stoßen.

 

Da unter diesen Umständen die Mitglieder des Gemeinderates selbst nicht aktiv werden können, ohne vielleicht die Möglichkeit einer Wahlanfechtung zu riskieren, bitten wir die Mitbürgerinnen und Mitbürger in Ditzingen, Heimerdingen, Hirschlanden und Schöckingen während der „Karenzzeit“ und „Sperrfrist“ von ihrem Recht, die Mitglieder des Gemeinderates zu kontaktieren, in noch stärkerem Maß als sonst Gebrauch zu machen und uns hinsichtlich der Oberbürgermeisterwahl, aber auch in allen anderen kommunalpolitischen Fragen anzusprechen. Denn schließlich steht auch in unserer Stadt in den Monaten Januar bis Mai 2023 die Welt nicht still!

 

 

Für den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Ditzingen- alle Fraktionsvorsitzenden:

Sven Sautter (CDU)
Manfred Grossmann (Freie Wähler)
Doris Renninger   (Grüne)
Sabine Roth (SPD)
Dieter Schnabel (UB)

Dr. Horst Ludewig (FDP)